1. Geltungsbereich und Allgemeines
Prämisse:
P1.1 „Rambazamba Island“ ist eine Veranstaltung des „entARTet e.V. - Förderung der Jugendkultur“. „entARTet e.V. - Förderung der Jugendkultur“ ist alleiniger Veranstalter.
P1.2 Die Veranstaltung „Rambazamba Island“ findet in 08543 Herlasgrün auf dem Flurstück 290/2 statt. Die Flurstücke 406 & 405 dienen als Einlassbereich. Die Flurstücke 290/4 & 55/3 dienen als Auslass. Der Zugang zum Flurstück 55/4 ist vom Gelände aus möglich, „entARTet e.V. - Förderung der Jugendkultur“ nimmt dort jedoch keine gestalterischen oder baulichen Änderungen vor.
P1.3 Der Träger „entARTet e.V. – Förderung der Jugendkultur“ ist seit 2016 alleiniger Veranstalter und Koordinator. Er folgt keinem Gewinnstreben, sondern nutzt die Einnahmen des Festes ausschließlich für seine gemeinnützige Arbeit. „Rambazamba Island“ ist als Kinder- und Familienfest am Gemeinwohl orientiert.
1.1. Diese Allgemeinen Besuchsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Besuchern von „Rambazamba Island“ (gesamtes Freigelände einschließlich Parkplätzen, Spielplatz und Pullingstrecke) und dem „entARTet e.V. - Förderung der Jugendkultur“, soweit sie im Zusammenhang mit einem Besuch von „Rambazamba Island“ stehen.
1.2. Die Besucher haben das Recht, nach Maßgabe der nachfolgenden allgemeinen Besuchsbedingungen und den separat aushängenden Preislisten „Rambazamba Island“ zu besuchen und die dort zur Verfügung gestellten Einrichtungen sachgerecht zu nutzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag kommt mit Ausstellung der Eintrittskarte oder aber durch die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen zu Stande.
2.2. Die Angebote von „Rambazamba Island“ gelten nicht für:
a. Personen, die unter übermäßigen Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln stehen
b. Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes leiden
c. Personen unter 14 Jahren, sofern sie sich nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten in Begleitung einer anderen volljährigen Person befinden
d. Personen, die die Besucherparkplätze nicht zum Zwecke des Besuches des Geländes nutzen wollen. Diesen Personen ist das Betreten des gesamten Veranstaltungsgeländes untersagt. Des Weiteren ist Kindern unter 14 Jahren die Benutzung der Attraktionen von „Rambazamba Island“ ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen bevollmächtigten volljährigen Person nicht gestattet.
3. Umfang der Leistungen
3.1. Die Eintrittskarte, erworben über Ticket.io, berechtigt zur Benutzung sämtlicher Einrichtungen „Rambazamba Islands“, welche den Besuchern zum Zeitpunkt des Besuches offen stehen. Preise für Speisen und Getränke, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sowie sonstige Leistungen sind durch Preisaushang oder Preislisten bekannt gegeben. Das Angebot des ÖPNV, bereitgestellt durch den Verkehrsverbund Vogtland wird ausschließlich von diesem organisiert und durchgeführt. Rambazamba Island hat hier als Veranstalter eine rein informative Rolle.
3.2. Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein der „entARTet e.V.“ (in welcher Form auch immer) hingewiesen hat. „entARTet e.V.“ wird im Eingangsbereich auf nichtverfügbare Leistungen hinweisen, sobald eine längerfristige Nichtverfügbarkeit einer Leistung feststeht. Auf die kurzfristige Nichtverfügbarkeit der Leistung wird am Ort der Leistung hingewiesen. Die individuelle Verfügbarkeit einer Leistung ist von der jeweiligen Besuchernachfrage abhängig und kann deshalb von „entARTet e.V.“ nicht jederzeit gewährleistet werden.
3.3 Der Veranstalter hat mit der "Die Länderbahn GmbH DLB" einen Kombiticketvertrag abgeschlossen. Dieser berechtigt die Besucher zur An- und Abreise am Geltungstag die Verkehrsmittel innerhalb des Verkehrsverbundes Vogtland zu nutzen.
3.4 Bei dem Kombiticket gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des VVV. Die Einhaltung der Tarif- und Beförderungsbestimmungen des VVV obliegt dem Fahrgast.
3.5 Alle vom Veranstalter ausgegebenen Eintrittskarten sind Kombitickets.
3.6 Die Kombitickets berechtigen den Nutzer zu Fahrten mit den Verkehrsmitteln des VVV am Geltungstag des Kombitickets sowie bis 03:00Uhr des Folgetages(das Ticket gilt jeweils bis zum Erreichen der Endhaltestelle des Sondertaktes). Das Kombiticket ist als Fahrkarte bei Aufforderung vorzuzeigen.
3.7 Der Code Ihres Tickets ist nur für einen Eintritt gültig!. Sollten Kopien angefertigt worden und im Umlauf sein, berechtigt nur das zuerst vorgelegte Ticket zum Eintritt. Inhaber weiterer Exemplare haben keinen Anspruch auf Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
4. Allgemeine Verhaltensregeln
4.1. Die Besucher sind verpflichtet, sich auf dem gesamten Gelände so zu verhalten, dass Dritte nicht beeinträchtigt werden. Sie haben alles zu unterlassen, womit sie sich selbst oder andere Personen gefährden könnten. Eltern haben für die Aufsicht ihrer Kinder Sorge zu tragen.
4.2. Die Besucher dürfen nur die für Besucher ausgewiesenen Bereiche betreten. Insbesondere ist das Betreten der Pflanzflächen und des Backstage nur dem Personal gestattet. Besucher haben den Anweisungen der Mitarbeiter von „Rambazamba Island/entARTet e.V.“ unverzüglich Folge zu leisten.
4.3. Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten zuwider läuft oder die Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände gefährdet.
4.4. Die Besucher sind darüber hinaus zu folgenden Verhaltensregeln verpflichtet:
a. Verunreinigungen der Hüpfburgen und Toiletten sind zu unterlassen
b. Die ausgehängten Sicherheitshinweise an den einzelnen Attraktionen „Rambazamba Islands“ sind unbedingt zu beachten
c. Die Besucher haben mit Blick auf eventuell hohe Temperaturen mindestens allgemein übliche Badekleidung zu tragen. Kleinkinder und Säuglinge sind ausgenommen
g. Besucher dürfen auf „Rambazamba Island“ keinerlei Tiere mit sich führen Dies gilt für alle Tiere gleich welcher Art, Gattung oder Rasse und ungeachtet ihrer Größe. Blindenhunde und Assistenztiere sind zulässig, wir bitten jedoch darum, diese vorher anzumelden
h. Besucher haben, die auf dem Gelände befindlichen Einrichtungen pfleglich zu behandeln
i. Das Rauchen ist während des Kinderfestes im Zelt verboten. Generell sind die Aschenbecher zu nutzen.
j. Besucher dürfen keine Waffen, Messer oder explosive oder brennbare Stoffe, scharfkantige sowie sonstigen Gegenstände bei sich führen, die andere Personen verletzen oder die auf dem Gelände befindlichen Einrichtungen oder Sachen anderer Besucher beschädigen können.
k. Besucher dürfen - mit Ausnahme von Babynahrung (z.B. Gläschen und Fläschchen) - keine Speisen und Getränke auf „Rambazamba Island“ mitbringen und auch keinerlei Glasbehältnisse mit sich führen.
l. Besucher dürfen mit Ausnahme von tragbaren Kleingeräten (so genannten "Handheld-Geräten") keine Radio- und sonstigen Empfangsgeräte auf „Rambazamba Island“ mit sich führen. Dies gilt insbesondere für Lautsprecher und mit Lautsprechern ausgestattete Geräte.
m. Die Hinweise auf den angebrachten Schildern sind zu beachten. Unbeschadet der Haftung von „entARTet e.V.“ gem. Ziffer 7 erfolgt das Benutzen der Spiel- & Sportgeräte auf eigene Gefahr.
n. „Rambazamba Island“ ist eine Outdoorveranstaltung. Aus diesem Grund wird allen Besuchern dringend empfohlen, stets für ausreichenden Sonnenschutz Sorge zu tragen.
o. Den Besuchern sind das Mitbringen und die Benutzung eigener Zelte nicht gestattet. Picknickdecken dürfen außerhalb von stark frequentierten Wegen genutzt werden.
p. Beim Betreten und Verlassen des „Rambazamba Islands“ können Besucher und ihrem Gepäck, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen werden.
q. Den Besuchern ist der Verkauf von Gutscheinen jeglicher Art auf „Rambazamba Island“ nicht gestattet.
4.5. Auf dem gesamten Gelände von „Rambazamba Island“ sowie auf den Besucherparkplätzen gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Für die Benutzung der Besucherparkplätze gilt die dort gesondert ausgehängte Parkplatzordnung.
4.6. Bei Nichteinhaltung zuvor genannter Verpflichtungen der Besucher behält sich „entARTet e.V.“ das Recht vor, neben eventuell bestehenden Schadensersatzansprüchen dem jeweiligen Besucher die Besuchsberechtigung zu entziehen und ihn vom Gelände zu verweisen. Der Anspruch von „entARTet e.V.“ auf das Besuchsentgelt bleibt in diesem Fall bestehen.
4.7. Der „entARTet e.V.“ behält sich das Recht vor, jederzeit einen Besucher, der unter übermäßigen Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln steht, vom Gelände zu verweisen oder den Besucher schon am Betreten des Geländes zu hindern. Gleiches gilt bei einer erheblichen Belästigung anderer Besucher, Störung des Betriebsablaufes und Verstoß gegen die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen von „Rambazamba Island“.
5. Besondere Verhaltensregeln im Umfeld des Veranstaltungsgeländes und dem Ort Herlasgrün
An- und Abreisende Besucher sind neben den Allgemeinen Verhaltensregeln darüber hinaus zu folgenden Verhaltensregeln verpflichtet:
5.1. Die Besucher haben sich rücksichtsvoll und ruhig zu verhalten. Bei Anfahrt und Abreise durch Herlasgrün sind unnötige Geräusche jeglicher Art zu vermeiden.
6. Bild- und Tonaufnahmen
6.1. Bildaufnahmen jeglicher Art sind, außer für den privaten Gebrauch, nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.
6.2. Für den Fall, dass anlässlich von Medienberichterstattungen oder während einer Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Betreten „Rambazamba Islands“ damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden.
7. Haftungsausschluss
7.1. „entARTet e.V.“ haftet bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei der Verletzung von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben (Kardinalpflichten) nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet der „entARTet e.V.“ nur bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Der Schadenersatz für Verletzungen einer Kardinalpflicht ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Bei Fahrgeschäften und Produktangeboten die durch Dritte angeboten und betrieben werden, obliegt es deren Verantwortung für die Sicherheit der angebotenen Dienstleistung zu sorgen. entARTet e.V. stellt hier lediglich die Stellflächen und Infrastruktur bereit.
§ 702 BGB.
7.3 „entARTet e.V.“ übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass es nicht zu Ruhestörungen durch andere Gäste oder während der Durchführung „Rambazamba Islands“ kommt. „Rambazamba Island“ ist am Freitag 05.07.2024 18:00Uhr - 01:30Uhr; Samstag 06.07.2024 von 12:00Uhr - ca. 03:00Uhr und am Sonntag 07.07.2024 von 12:00Uhr - 20:00Uhr geöffnet.
7.4 Für Schäden an Einrichtungen (z.B. Zelte, Toiletten, allg. Inventar), welche der Besucher verursacht, haftet dieser pauschal in Höhe von mindestens 500 Euro.
Ist es dem Besucher nicht möglich dies vor Ort zu tilgen, muss zur Aufnahme der Personalien die Polizei hinzugezogen werden.
Dem Besucher bleibt der Nachweis eines niedrigeren, „entARTet e.V.“ der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
7.5 Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten für Ansprüche auf Schadenersatz neben und statt der Leistung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund. Sie gelten insbesondere für die Haftung wegen Pflichtverletzung und wegen unerlaubter Handlungen. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung gelten ferner für Ansprüche auf Aufwendungsersatz
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Die Nichtausübung eines Rechtes durch „entARTet e.V.“ bedeutet nicht den Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechtes.
8.2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger, nicht von „entARTet e.V.“ zu vertretener wesentlicher Hindernisse der Leistungserbringung durch „entARTet e.V.“, können beide Vertragsparteien ohne Haftung das jeweilige Vertragsverhältnis kündigen.
8.4. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Besuchsbedingungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr.
8.5. Es gilt deutsches Recht.
8.6. Ist der Besucher Kaufmann oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen, die nach Ziffer 1.1 dieser allgemeinen Besucherbedingungen unterliegen, Chemnitz. Dies gilt nicht bei Geltung der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO).
8.7. Sofern einzelne Bestimmungen sich als unwirksam erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9. Verlegung/Absage der Veranstaltung
9.1. „entARTet e.V.“ behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung von Künstlern, unvorhersehbaren behördlichen Auflagen oder schlechtem Wetter bei Freiluftveranstaltung, abzusagen. Eine Rückgabe gekaufter Tickets ist ausgeschlossen.
Grundsätzlich findet „Rambazamba Island“ auch bei Regen statt. Witterungsbedingte Unterbrechungen sowie Verkürzungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Die Entscheidung über eine eventuelle Absage der Veranstaltung kann von „entARTet e.V.“ vorab oder unmittelbar vor Ort getroffen werden. Wir bitten die Besucher, an entsprechende Kleidung zu denken und sich vorab über die zu erwartende Wetterlage zu informieren. Schirme sind zulässig. Bei Absage aufgrund von Extremwetter (Definition: Gefahr für Leib und Leben bei Gewitter direkt über Veranstaltungsort, Hagel, Sturm über 8 Beaufort) wird der Kartenpreis rückerstattet, es sei denn, das Naturereignis tritt nach 60min des geplanten Veranstaltungsbeginns ein.
Pöhl, den 10.Juni 2024
Parkplatzeinstellbedingungen
1. Geltungsbereich
Mit dem Befahren des Geländes von „Rambazamba Island“, insbesondere des Besucherparkplatzes, erklärt sich der Besucher mit den nachstehenden Parkplatzeinstellbedingungen von „entARTet e.V.“ einverstanden.
2. Parkplatznutzung
2.1. Die Nutzung des Parkplatzes ist ausschließlich für die Dauer des Besuchs auf „Rambazamba Island“ beschränkt. Der Parkplatz ist spätestens eine Stunde nach dem Verlassen von "Rambazamba Island“ zu räumen.
2.2. Auf dem Gelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Besucher hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen und die der Einweiser zu beachten. Jeder Besucher und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von „Rambazamba Island“ bzw. der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des „entARTet e.V.“ sind Folge zu leisten.
2.3. Der Besucher kann, sofern ihm von „entARTet e.V.“ oder deren Mitarbeitern kein bestimmter KFZ-Einstellplatz zugewiesen wird, unter den freien, nicht reservierten Plätzen einen Abstellplatz wählen. Er hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges ist „entARTet e.V.“ berechtigt, das Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Besuchers auf einen anderen Einstellplatz zu verbringen.
2.4. Dem Besucher ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Gelände von „Rambazamba Island“ zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Besucher zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist der „entARTet e.V.“ berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Besuchers zu beseitigen.
2.5. Abgestellte Fahrzeuge sind sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern. Wertgegenstände, persönliche Kleidungsstücke und sonstiger Fahrzeuginhalt sind während der Einstellzeit im eigenen Interesse im Kofferraum einzuschließen.
2.6. Der „entARTet e.V.“ kann das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Besucherparkplatz verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Befahren des Geländes oder das Abstellen auf dem Gelände Gefahren für die Betriebssicherheit von „Rambazamba Island“ oder Umweltschäden entstehen können.
2.7. Der „entARTet e.V.“ ist berechtigt, auf Kosten des Besuchers das Fahrzeug vom Parkplatz abschleppen zu lassen, wenn
a) das Fahrzeug am Morgen des 17.07.2023 noch auf dem Besucherparkplatz parkt
b) das eingestellte Fahrzeug eine Gefährdung für den Besucherparkplatz, andere dort abgestellte Fahrzeuge oder das „Rambazamba Island“ darstellt
c) das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist, oder während der Einstellzeit durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird
3. Haftung
3.1. „entARTet e.V.“ schuldet weder Bewachung noch Verwahrung des eingestellten Fahrzeugs. „entARTet e.V.“ übernimmt insoweit keinerlei Obhutspflichten, so dass das Abstellen des Fahrzeuges auf eigene Gefahr des Besuchers erfolgt
3.2. „entARTet e.V.“ haftet nicht für vom Fahrer bzw. von Dritten auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.
3.3. Bei Schäden durch Immissionen ist „entARTet e.V.“ vom Schadenersatz ebenso frei wie bei höherer Gewalt.
3.4. Im Übrigen haftet „entARTet e.V.“ bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei der Verletzung von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben (Kardinalpflichten) nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet „entARTet e.V.“ nur bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Der Schadenersatz für Verletzungen einer Kardinalpflicht ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3.5. Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten für Ansprüche auf Schadenersatz neben und statt der Leistung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund. Sie gelten insbesondere für die Haftung wegen Pflichtverletzung und wegen unerlaubter Handlungen. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung gelten ferner für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
3.6. Der Besucher haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Rechtsgütern von „entARTet e.V.“ oder Dritter auf dem Gelände des „Rambazamba Islands“ sowie für Schäden, die durch von ihm auf das Gelände verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden.
3.7. Unabhängig vom Verschulden haftet der Besucher für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Gelände des „Rambazamba Island“ verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte bislang unbekannt waren. Der Besucher tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an „entARTet e.V.“ ab, soweit der „entARTet e.V.“ aus einem solchen Schadenereignis in Anspruch genommen wird.
3.8. Der Besucher ist verpflichtet, jegliche Schäden unverzüglich „entARTet e.V.“ anzuzeigen. Für die Entgegennahme derartiger Anzeigen stehen insbesondere Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und des Service zur Verfügung. Die Verpflichtung zur Anzeige von Schäden gilt nicht, soweit dies dem Besucher nicht zumutbar ist.
3.9. Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass die Parkplatzfläche ein regulär landwirtschaftlich genutztes Feld ist. Speziell bei Dauer- oder Starkregen kann die Ein- und Ausfahrt beschwerlich sein und Zeitverzug bedeuten.
3.10. Für Beschädigungen, die durch die Bergung eines wetterbedingt liegengebliebenen Fahrzeugs entstehen, haftet „entARTet e.V.“ nicht.
4. Schlussbestimmungen
4.1. Es gilt deutsches Recht.
4.2. Ist der Besucher Kaufmann oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen, die diesen Parkplatzeinstellbedingungen unterliegen, Chemnitz. Dies gilt nicht bei Geltung der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO).
4.3. Sofern einzelne Bestimmungen sich als unwirksam erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Pöhl, 21.05.2023